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ZurückDas Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, das am 1.5.2014 in Kraft tritt, enthält keine Aussagen zu Babyklappen. Daher hat das DIJuF auf Initiative des BMFSFJ ergänzend Hinweise zu den rechtlichen Mindestanforderungen für den Betrieb einer Babyklappe erarbeitet.
Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, das am 1.5.2014 in Kraft tritt, enthält keine Aussagen zu Babyklappen. Daher hat das DIJuF auf Initiative des BMFSFJ ergänzend Hinweise zu den rechtlichen Mindestanforderungen für den Betrieb einer Babyklappe erarbeitet.