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Hinweise zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

Stellungnahme – 2021

Der Regierungsentwurf zur ausdrücklichen Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung schlägt eine Erweiterung von Art. 6 Abs. 2 GG vor. Das DIJuF weist in den Hinweisen darauf hin, dass die vorgeschlagene Formulierung sowie die Verortung in Art. 6 Abs. 2 GG die Gefahr einer Verengung der Kinderrechte und von Unklarheiten im Eltern-Staat-Verhältnis birgt.

Der Regierungsentwurf zur ausdrücklichen Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung schlägt eine Erweiterung von Art. 6 Abs. 2 GG vor. Das DIJuF weist in den Hinweisen darauf hin, dass die vorgeschlagene Formulierung sowie die Verortung in Art. 6 Abs. 2 GG die Gefahr einer Verengung der Kinderrechte und von Unklarheiten im Eltern-Staat-Verhältnis birgt.