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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vom 1.6.2022

Stellungnahme – 2022

Das BMFSFJ hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufhebt.

Damit können junge Menschen nun vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen. Das DIJuF begrüßt in seiner Stellungnahme die Abschaffung der Kostenheranziehung und regt weiter die Entlastung auch von jungen Menschen, die Ausbildungsgeld gem. § 122 SGB III bzw. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, an.