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Ersatz von Aufwendungen für selbstbeschaffte Leistungen nach dem SGB VIII

Hinweise – 2002

In den ersten Sitzungen befassten sich die Mitglieder vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerwG vom 28.9.2000 mit Aufwendungsersatzansprüchen für selbstbeschaffte Jugendhilfeleistungen.

Hierzu hat die Ständige Fachkonferenz 1 (SFK 1) im Dezember 2002 die Stellungnahme "Ersatz von Aufwendungen für selbstbeschaffte Leistungen nach dem SGB VIII" verabschiedet.