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Kindesunterhalt im Wechselmodell

Hinweise – 2017

Die Ständige Fachkonferenz 3 hat sich ausführlich mit den Konsequenzen der Entscheidung des BGH vom 11.1.2017 (XII ZB 565/15, JAmt 2017, 197 = FamRZ 2017, 110) zum Unterhalt im Wechselmodell befasst. Hilferufe aus den Jugendämtern haben der Ständige Fachkonferenz 3 verdeutlicht, dass die detailreiche BGH-Berechnung Ratsuchenden nur schwer vermittelbar ist.

Mit der vorliegenden Handreichung für die Beratungspraxis vom 18.5.2017 stellt die Ständige Fachkonferenz 3 eine Arbeitshilfe zur Verfügung, in der die grundlegenden Vorgaben des BGH berücksichtigt werden. Von der BGH-Rechtsprechung wird jedoch zur Erreichung einer Vereinfachung bei Berechnungspositionen, die sich idR finanziell kaum auswirken, abgewichen.