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ZurückDie Reform des Vormundschaftsrecht tritt zum 1.1.2023 in Kraft.
Dadurch finden sich zahlreiche Regelungen zur Vormundschaft nicht mehr an dem gewohnten Standort im BGB. Um den Fachkräften das Auffinden der Regelungen zu erleichtern, hat das DIJuF eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die den bisherigen und den neuen Standort im BGB gegenüber stellt.