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Ansprüche auf Betreuungsunterhalt nach §§ 1570, 1615l BGB

Hinweise – 2009

Veröffentlichung der Ständigen Fachkonferenz 3 (SFK 3)

Ebenfalls im März 2009 hat sich die SFK 3 den Ansprüchen auf Betreuungsunterhalt nach §§ 1570, 1615 l BGB befasst. Diskutiert wurden insbesondere die Voraussetzungen, die nach neuem Recht erfüllt sein müssen,um dem betreuenden Elternteil aus Billigkeitsgründen einen Unterhaltsanspruch über die Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes hinaus zuzubilligen. Hierzu wurde eine Checkliste zu Anhaltspunkten erarbeitet.