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Kindergeldanrechnung nach § 1612 b Abs. 5 BGB

Hinweise – 2001

Veröffentlichung der Ständigen Fachkonferenz 3 (SFK 3)

Die ersten Sitzungen der SFK 3 standen ganz im Zeichen der Neufassung des § 1612 b Abs. 5 BGB. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Arbeits- und Handlungsfelder der Mitglieder wurden Erfahrungen zusammengetragen und im Hinblick auf mögliche Änderungen in Gesetzgebung und Hilfestellungen für die Praxis diskutiert. Hierzu hat die Ständige Fachkonferenz 3 Vorschläge zur „Kindergeldanrechnung nach § 1612 b Abs. 5 BGB” im Dezember 2001 verabschiedet.