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Teilhabe für alle sichern! Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen

Stellungnahme – 2022

Gemeinsame Stellungnahme mehrerer Fachverbände, ua auch des DIJuF, vom 14.11.2022

Der Bundestag hat am 10.11.2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe einstimmig zugestimmt. Der Gesetzentwurf ist zuvor durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP noch dergestalt abgeändert worden, dass die Vereinnahmung zweckgleicher Leistungen, die untergebrachte junge Menschen bei Bezug von Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, begrenzt wurde. Mit dieser Änderung sollen diese jungen Menschen nun (zumindest) einen Teil des Einkommens behalten dürfen.

Eine Anpassung der Vereinnahmung dieser zweckgleichen Leistungen war im Vorfeld vielfach von der Fachwelt gefordert worden. Mit einer gemeinsamen Stellungnahme mehrerer Fachverbände, ua auch des DIJuF, vom 14.11.2022 wird der vorgelegte Abänderungsantrag nochmals ausdrücklich unterstützt. Die Aufrufung im Bundesrat erfolgt am 16.12.2022. Das Gesetz soll zum 1.1.2023 in Kraft treten.

DIJuF-Stellungnahme vom 14.6.2022 zum Referentenentwurf vom 1.6.2022