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ZurückDas Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2022 – zum 1.1.2023 in Kraft treten.
Diana Eschelbach hat eine Synopse zu den Änderungen im SGB VIII durch das Gesetz erstellt, die wir mit ihrer freundlichen Genehmigung, hier veröffentlichen dürfen.
Informationen zum Gesetzgebungsprozess