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Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern

Broschüre – 2022

Im Zeitraum von August 2017 bis April 2018 entstand im Auftrag von S.I.G.N.A.L. e. V. – Intervention im Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt e. V. die Expertise "Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern". Finanziert wurde die Expertise vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V.

Zentrales Ziel der Expertise war zu untersuchen, ob und unter welchen Voraussetzungen Minderjährige, die sexuelle Gewalt erlitten haben, auch ohne Einbezug ihrer Eltern medizinisch versorgt werden und das Angebot einer vertraulichen Sicherung von Spuren erhalten können. Entscheidend ist – so das Ergebnis der Expertise – die Einwilligungsfähigkeit des*der Minderjährigen in Bezug auf die konkrete Maßnahme. Einleitend legt die Expertise noch einmal dar, welche gravierenden Folgen sexuelle Gewalt für Kinder und Jugendliche haben kann und welche Bedeutung der ärztlichen Erstversorgung daher zukommt. Neben der Frage der Einwilligung in die medizinische Behandlung und des Abschlusses des Behandlungsvertrags allein durch die*den Minderjährige*n, geht die Expertise der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen andere Akteur*innen, insb. die Eltern und das Jugendamt, einbezogen werden dürfen oder müssen, wenn sich ein Kind oder ein*e Jugendliche*r nach sexueller Gewalt an eine Klinik bzw. eine*n niedergelassene*n Ärzt*in wendet. Im Anschluss werden die Hilfemöglichkeiten und -grenzen durch die Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die (Erst-)Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt dargelegt. Ein letzter Abschnitt widmet sich schließlich Fragen einer möglichen zivilrechtlichen Haftung bzw. strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wenn Ärzt*innen die Behandlung ohne Einbezug der Eltern ablehnen bzw. vornehmen.

Um die Ergebnisse der Expertise in die Praxis vermitteln zu können, schließt die Expertise mit einer Zusammenfassung, die in aller Kürze Antworten auf die aufgeworfenen Fragen gibt. Zuletzt werden Hinweise für Weiterentwicklungsbedarfe in Praxis und Gesetzgebung formuliert, denn die Versorgungspraxis sowie die Versorgungsstrukturen sind regional sehr unterschiedlich und zudem rechtlich wie finanziell von Unsicherheiten geprägt.