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Rechtsgutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Analyse problematischer Kinderschutzfälle

Broschüre – 2013

Das im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) erstellte Gutachten befasst sich mit den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Analyse schwerwiegend verlaufener Kinderschutzfälle zulässig ist.

Derartige Fallanalysen sind häufig sinnvoll, um die vor Ort stark in die Kritik geratene und dadurch verunsicherte Kinderschutzpraxis wieder zu stabilisieren sowie verbesserungsbedürftige Schwachstellen tatsächlich erkennen zu können. Anlass für die Beauftragung des Rechtsgutachtens war das dialogisch-systemische Fall-Labor, das der Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung e. V. zur Analyse des tödlich verlaufenen Hilfefalles der dreijährigen Lea-Sophie in Schwerin durchgeführt hat. Das Rechtsgutachten beschäftigt sich eingehend mit den derzeitigen rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von – interprofessionell angelegten – Fehleranalysen, insb. unter welchen datenschutzrechtlichen Bedingungen diese konkret zulässig sind. Ebenso geht es der Frage nach, ob und inwieweit zu befürchten steht, dass die Ergebnisse einer solchen Fallanalyse Eingang in ein (nicht selten parallel laufendes) Strafverfahren finden und endet mit Hinweisen zu gesetzgeberischen Handlungsbedarfen.