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Evaluation des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz

Broschüre – 2010

Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Landesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Mainz hat das DIJuF gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Ulm das Forschungsprojekt "Evaluation des Landeskinderschutzgesetzes Rheinland-Pfalz" durchgeführt.

Das Gesetz, das im März 2008 in Kraft getreten ist, regelt Maßnahmen zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit. Ein Ziel des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz (LKindSchuG RP) besteht darin, die Strukturen Früher Hilfen weiterzuentwickeln: Es sollen möglichst alle Familien erreicht werden, um evtl. Überforderungen der Eltern rechtzeitig entgegenwirken und den Kindern gezielt und frühzeitig helfen zu können. Die Kooperation zwischen den Professionen, die während der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren mit den (werdenden) Eltern und Kindern in Kontakt kommen, wird als wesentlich für einen erfolgreichen Kinderschutz angesehen und soll mithilfe der Bildung eines weitreichenden Netzwerks gefördert und ausgebaut werden. Rechtzeitige und präventive Angebote und Hilfen für Kinder sind oftmals eine interdisziplinäre Angelegenheit, die nicht mit den Kompetenzen einer einzelnen fachlichen Disziplin und Zuständigkeit erreicht werden können. Insb. zwischen dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe ist eine systematische Kooperation mit geregelten Verfahrensweisen erforderlich. Andererseits ist es ein Anliegen des Gesetzes, die gesundheitliche Entwicklung der Kinder positiv durch eine möglichst vollständige Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen des SGB V zu fördern.

Die wissenschaftliche Begleitforschung von DIJuF und dem Universitätsklinikum Ulm ist gesetzlich vorgesehen (§ 11 LKindSchuG RP).

Die Ergebnisse und ihre Auswertung wurden im Januar 2011 im Abschlussbericht der Evaluation des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit veröffentlicht. Dieser enthält neben den Auswertungen auch konkrete fachliche und fachpolitische Handlungsempfehlungen mit Blick auf die weitere Umsetzung und rechtliche Fortentwicklung des Landesgesetzes.

Untersuchungsgegenstand der Evaluation sind die Umsetzung, die Auswirkungen und der Weiterentwicklungsbedarf der im LKindSchuG RP verankerten Maßnahmen. Ziel ist dabei, ua mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und ihnen so frühzeitig begegnen zu können. Schwerpunkte der Evaluation sind:

  • Rechtsvergleich: Die im Rahmen einer rechtlichen Prüfung und Bewertung der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen auf Landes- und Bundesebene gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Interpretation der Umsetzung und Wirkungen des LKindSchuG RP fließen in die quantitative und qualitative Forschung ein.
  • Quantitative Erhebung: Sie bezieht sich auf die strukturelle/organisatorische Umsetzung des LKindSchuG RP.
  • Qualitative Erhebung: Sie erfolgt durch ein systematisches und mehrstufiges Befragungsverfahren von Expert*innen, um so interdisziplinäre Sichtweisen und Einschätzungen umfassend beurteilen zu können.