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Unterbringungsmöglichkeit von UMA nach § 13 Abs. 3 SGB VIII

DIJuF-Rechtsgutachten – 2022

Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen (UMA) wird in der Praxis zunehmend als Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII erbracht.

Zur Begründung wird angeführt, eine stationäre Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 34 SGB VIII sei aufgrund des geringen pädagogischen Bedarfs nicht erforderlich. Das DIJuF-Rechtsgutachten SN_2022_2023 vom 8.12.2022 prüft, unter welchen Voraussetzungen eine solche Unterbringung rechtlich zulässig ist und welche Auswirkungen sich auf die Betriebserlaubnispflicht ergeben.