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Formulierungsvorschläge für die Auskunftserteilung zum Sorgeregister – § 58 SGB VIII

Hinweise – 2023

Im Rahmen der Beistandschaftstagung im September 2022 in Fulda hat sich eine Arbeitsgruppe mit den erweiterten Auskunftspflichten zum Sorgeregister befasst.

Das zum 10.6.2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) führte zu den Neuerungen im einschlägigen § 58a SGB VIII aF, die aber in der Praxis noch nicht reibungslos umgesetzt werden. Die Regelung ist seit 1.1.2023 unter § 58 SGB VIII sowie am Ende dieses Papiers [Anm.: Hervorhebungen durch die Verf.] zu finden.
Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurde deutlich, dass es für die Praxis der Jugendämter hilfreich wäre, wenn Musterformulierungen zur Verfügung stehen würden. Daher hat der Praxisbeirat Beistandschaft, der sich aus erfahrenen Fachkräften aus den Sachgebieten Beratung und Unterstützung sowie Beistandschaft aus dem gesamten Bundesgebiet zusammensetzt, in seiner Sitzung im März 2023 verschiedene Formulierungsvorlagen diskutiert und letztendlich unter Berücksichtigung der Empfehlungen von Prof. Dr. Knittel in seinem Aufsatz "Sorgeregister und Auskunft gem. § 58a SGB VIII – Neuerungen durch das KJSG" (JAmt 2021, 376 ff.) nachfolgend jeweils erarbeitet ein Muster für eine Auskunft bei Einträgen bzw. ohne Einträge (I. und II.) sowie Hinweise zum Datenschutz und zur Mitteilungspflicht (III.).