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Muster: Auskunft, wenn keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen

Formular – 2023

Veröffentlichung des Praxisbeirats Beistandschaft

Im Rahmen der Beistandschaftstagung im September 2022 in Fulda hat sich eine Arbeitsgruppe mit den erweiterten Auskunftspflichten zum Sorgeregister befasst und kam zu dem Ergebnis, dass es für die Praxis der Jugendämter hilfreich wäre, wenn Musterformulierungen zur Verfügung stehen würden. Der Praxisbeirat Beistandschaft hat im März 2023 verschiedene Formulierungsvorlagen diskutiert und letztendlich unter Berücksichtigung der Empfehlungen von Prof. Dr. Knittel in seinem Aufsatz "Sorgeregister und Auskunft gem. § 58a SGB VIII – Neuerungen durch das KJSG" (JAmt 2021, 376 ff.) jeweils  ein Muster für eine Auskunft bei Einträgen bzw. ohne Einträge sowie Hinweise zum Datenschutz und zur Mitteilungspflicht erarbeitet.