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ZurückGleichstellung erheblich vernachlässigter Kinder mit Gewaltopfern – Auswirkungen des neuen SGB XIV auf die Jugendhilfe
JAmt-Beitrag – 2024
Der Aufsatz von Olaf Rademacker erläutert den Gleichstellungstatbestand nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 SGB XIV – also der Gleichstellung erheblich vernachlässigter Kinder mit Gewaltopfern – und dessen Folgen für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe.
(JAmt 2024, 442)