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Vereinbarungen über niedrigschwellige ambulante Hilfen an Familien mit "Systemsprengern"

DIJuF-Rechtsgutachten – 2024

Das Jugendamt bittet um rechtliche Stellungnahme des Instituts im Zusammenhang mit der Gewährung von Hilfen zur Unterstützung von besonders belasteten Familien.

Eltern von so bezeichneten "Systemsprengern", die nach erfolglos verlaufenen stationären Hilfen (vorübergehend) wieder bei ihren Eltern leben, sollen niedrigschwellig – dh unabhängig von der Kenntnis, Hilfeplanung und Entscheidung des Jugendamts – durch einen freien Träger pädagogische Unterstützung längerfristig sowie in Kriseninterventionen erhalten. Angedacht ist, Vereinbarungen über die niedrigschwellige Inanspruchnahme entweder von Leistungen nach § 20 SGB VIII oder nach §§ 27 ff. SGB VIII abzuschließen.

Das DIJuF-Rechtsgutachten SN_2024_1318 Bm vom 10.10.2024 ist erschienen in JAmt 2024, 593.