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ZurückGesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) im Überblick
JAmt-Beitrag – 2024
Am 1.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten. Durch das SBGG (BGBl. 2024 I, Nr. 206 vom 21.6.2024) wird die Selbstbestimmung trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen in Bezug auf die Geschlechtsidentität gestärkt: Sie können nun in einem einfachen Verfahren beim Standesamt die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und den Vornamen selbst wählen.
In ihrem Beitrag für das JAmt fasst Prof. Dr. Birgit Hoffmann die wichtigsten für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Punkte des SBGG zusammen.
(JAmt 2024, 523)