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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) im Überblick

JAmt-Beitrag – 2024

Am 1.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten. Durch das SBGG (BGBl. 2024 I, Nr. 206 vom 21.6.2024) wird die Selbstbestimmung trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen in Bezug auf die Geschlechtsidentität gestärkt: Sie können nun in einem einfachen Verfahren beim Standesamt die personenstands­rechtliche Geschlechtszuordnung und den Vornamen selbst wählen.

In ihrem Beitrag für das JAmt fasst Prof. Dr. Birgit Hoffmann die wichtigsten für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Punkte des SBGG zusammen.

(JAmt 2024, 523)