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DIJuF-Übersicht zu den Änderungen im Regierungsentwurf des IKJHG

DIJuF-Hinweise – 2024

Am 27.11.2024 hat das Kabinett den Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) beschlossen. Dabei hat es entscheidende handwerkliche Unstimmigkeiten geglättet und inhaltliche Weiterentwicklungen gegenüber dem Referentenentwurf vorgenommen.

Das DIJuF hat eine ausführliche Übersicht zu den wesentlichen Änderungen sowie eine erste rechtliche Einschätzung veröffentlicht (Stand: 29.11.2024). Aus Sicht des Instituts sollte eine Verabschiedung im Parlament in dieser Legislatur unbedingt angestrebt werden, auch wenn dies eine zeitliche und politische Herausforderung darstellt.