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ZurückDas Jugendamt bittet um Stellungnahme hinsichtlich der Frage, ob Erzieher:innen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), im Pflegekinderdienst (PKD) und im Kinderschutz eingesetzt werden können.
Konkret geht es um eine Erzieherin, die berufsbegleitend über zwei Jahre an Wochenenden einen Abschluss als Fachwirtin Sozial- und Gesundheitswesen erworben hat (Schwerpunkte: BWL, Rechnungswesen, Leitungswesen). Außerdem möchte das Jugendamt wissen, ob ein Heimerzieher, der seit einiger Zeit im Jugendamt als Familienhelfer beschäftigt ist, als zweite Fachkraft im Kinderschutzverfahren gem. § 8a SGB VIII tätig sein kann.
Das Gutachten SN_2024_1576 Bd/Th vom 22.11.2024 ist erschienen in JAmt 2025, 77.