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DIJuF-Hinweise zum Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts
DIJuF-Hinweise – 2025
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Dezember 2024 einen Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts (Abstammungsrechtsreformgesetz – AbReG) vorgelegt.
Hierzu hat das DIJuF Hinweise veröffentlicht. Das Institut begrüßt die Vorschläge für eine Reform mit Blick auf die gesellschaftlichen Veränderungen und damit einhergehenden veränderten familiären Konstellationen und hält den Diskussionsentwurf insgesamt für ausgewogen. Dieser sieht insbesondere die Einführung der Mitmutterschaft und die Möglichkeit, vor Zeugung eines Kindes eine Elternschaftsvereinbarung zur Zuordnung der Elternstellung zu schließen, sowie Regelungen zur Stärkung der Rechtsstellung des biologischen Vaters vor.
Dem jetzigen Diskussionsentwurf sind eine Arbeitsgruppe (2017), ein Diskussionsteilentwurf (2019) und Eckpunkte (2024) vorangegangen. Zudem hat das BVerfG dem Gesetzgeber mit seiner Entscheidung vom 9.4.2024 (1 BvR 2017/21, JAmt 2024, 361 [Leits.]) aufgegeben, die Regelungen zur Rechtsstellung des biologischen Vaters anzupassen, und damit Reformbedarf bis zum 30.6.2025 erforderlich gemacht.