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DIJuF-Synopse zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Synopse – 2025

Das DIJuF hat eine Synopse zu den Änderungen erstellt, die sich durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 8.4.2025) im SGB VIII und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ergeben. Die Änderungen im SGB VIII (s. Art. 2) treten am 1.7.2025 in Kraft, die Änderungen im KKG (s. Art. 3) am 1.1.2026.

Neben den Änderungen im SGB VIII und im KKG, die insbesondere Akteneinsichts- und Auskunftsrechte sowie die telefonische Beratung im medizinischen Kinderschutz betreffen, wird durch das Gesetz das Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG) zum 1.7.2025 in Kraft gesetzt (s. Art. 1).