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Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts im Überblick

JAmt-Beitrag – 2025

Am 1.5.2025 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts (BGBl. 2024 I Nr. 185 vom 14.6.2024) in Kraft getreten. Dadurch soll das Namensrecht der Entwicklung der Bedürfnisse von Familien angepasst werden sowie deren Wunsch nach mehr Freiheit und Flexibilität Rechnung tragen. Auf nationaler Ebene soll insbesondere die Autonomie der Menschen bei der Namensbestimmung gestärkt werden.

Der Beitrag erläutert die wichtigsten Eckpunkte der Reform. Er ist erschienen in JAmt 2025, 168.