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Aufklärung eines Pflegekindes über seine Herkunft

DIJUF-RECHTSGUTACHTEN – 2024

Im Bereich des KrJA A lebt ein fast neunjähriges Pflegekind, das seit acht Jahren in einer Pflegefamilie lebt. Das Sorgerecht liegt bei der leiblichen Mutter. Die Pflegeeltern weigern sich, das Kind über seinen Status als Pflegekind aufzuklären, obwohl das KrJA A hierzu mehrfach aufgefordert hat. Auch der leiblichen Mutter ist es ein Anliegen, dass ihr Kind über seine Herkunft Bescheid weiß.

Das KrJA A möchte nun wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten das Jugendamt bzw. die sorgeberechtigte Mutter in dieser Situation haben.

Das DIJuF-Gutachten SN_2024_0779 vom 12.7.2024 ist Teil einer Materialsammlung, die anlässlich der Veranstaltung des DIJuF “Jugendamt als Garant für chancengerechtes Aufwachsen. Eine Zukunftswerkstatt.” auf dem 18. DJHT 2025 veröffentlicht wurde.