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Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick
JAmt-Beitrag – 2025
Am 1.7.2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 8.4.2025) in Kraft.
Es beinhaltet neben dem Antimissbrauchsbeauftragtengesetz (UBSKMG), mit dem das Amt des oder der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) verstetigt und ausgestaltet wird, auch Neuregelungen im SGB VIII und im KKG. Der JAmt-Beitrag von Dr. Janna Beckmann und Katharina Lohse (beide DIJuF) erläutert die für die Kinder- und Jugendhilfe entscheidenden Neuregelungen.