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Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Verfahrensrecht mit Blick auf häusliche Gewalt

JAmt-Beitrag – 2025

Spätestens seit Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention – IK) zum 1.12.2018 und der Veröffentlichung des ersten GREVIO-Berichts im Oktober 2022 werden notwendige gesetzliche Änderungen im Straf-, Gewaltschutz- und im Familienrecht mit Blick auf häusliche (Partnerschafts-)Gewalt intensiv diskutiert. Neben verschiedenen Fachveröffentlichungen hat das BMJV im Jahr 2024 in einem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, in einem Referentenentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes sowie in einem Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Kindschaftsrechts Vorschläge entwickelt. Zuletzt hat Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig angekündigt, im Herbst 2025 einen Referentenentwurf zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt vorzulegen.

Katharina Lohse, Fachliche Leiterin des DIJuF, stellt in ihrem Beitrag überblicksartig die Reformansätze vor, die in Bezug auf das Sorge-, Umgangs- und Verfahrensrecht bislang diskutiert werden.

Der Beitrag ist erschienen in JAmt 2025, 376.