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DIJuF-Stellungnahme zum RefE eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
DIJuF-Stellungnahmne – 2025
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf (RefE) vorgelegt, der die elektronische Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) verankern und eine Rechtsgrundlage für die Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen normieren soll. Ziel ist es, die Sicherheit für Gewaltbetroffene zu erhöhen und ein schnelles Eingreifen der Sicherheitsbehörden zu gewährleisten.
Neben der Erweiterung des GewSchG sieht der RefE auch eine Änderung von § 1684 BGB („Umgang des Kindes mit den Eltern“) vor. Zwei neue Absätze sollen es Gerichten ermöglichen, erforderliche Maßnahmen nach dem GewSchG, insbesondere die eAÜ, auch gegenüber einem Elternteil anzuordnen, dessen Umgang eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde und der eine Tat nach dem GewSchG gegenüber dem Kind begangen hat. Die Stellungnahme des DIJuF konzentriert sich auf die vorgeschlagene Neuregelung in § 1684 Abs. 5 und 6 BGB-E.