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Widerspruchsverfahren in den einzelnen Bundesländern nach Altersfeststellung und Beendigung der Inobhutnahme

Materialien – 2025

Nach § 42f Abs. 3 S. 2 SGB VIII kann durch Landesrecht bestimmt werden, dass gegen die Entscheidung des Jugendamts, aufgrund der Altersfeststellung die vorläufige Inobhutnahme abzulehnen oder zu beenden, Klage ohne Nachprüfung in einem Vorverfahren nach § 68 VwGO erhoben werden kann.

Eine tabellarische Übersicht zeigt die Regelungen in den 16 Bundesländern auf.