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Zentrale Nachbesserungsbedarfe am 1. KJHSRG-E aus Sicht des DIJuF

DIJuF-Stellungnahme – 2026

Zusammenfassung der DIJuF-Stellungnahme zum 1. KJHSRG-E vom 16.4.2026

Das DIJuF hält den Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) für eine gute Basis für das weitere Verfahren. Es sieht jedoch an einigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf, den es in diesem Papier auf Grundlage der Stellungnahme vom 16.4.2026 zusammengefasst hat. Hierzu zählt die Formulierung der Leistungsvoraussetzungen für die Eingliederungshilfe und der Länderöffnungsklausel, der Leistungsinhalt und die Finanzierung der infrastrukturellen Bildungsassistenz, die Wohnsitznahmeverpflichtung für UMA und die Pauschalierung der Kostenbeiträge. Außerdem regt es an, zur Finanzierung des Angebots von infrastrukturellen Bildungsassistenzen Finanzhilfen nach Art. 104c GG zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu prüfen.