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Synopse zur Reform des Pfändungsschutzkontos zum 1.12.2021

Synopse – 2021

Zum 1.12.2021 tritt das Pfändungsschutzkonto-Fortenwicklungsgesetz vom 22.11.2020 (BGBl. I 2020, 2466) in Kraft und das DIJuF hat eine Synopse erstellt.

Zum 1.12.2021 tritt das Pfändungsschutzkonto-Fortenwicklungsgesetz vom 22.11.2020 (BGBl. I 2020, 2466) in Kraft und das DIJuF hat eine Synopse erstellt. Zu den wichtigsten Änderungen für den Fachbereich Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss erscheint in Kürze ein Aufsatz von Prof. Dr. Frank Els im JAmt. Eine Zusammenstellung der Änderungen ist auch auf der Internetseite des BMJV der Justiz und für Verbraucherschutz zu finden.