Publikationen

Zurück

Angaben bei Fallübergaben

Hinweise – 2026

Veröffentlichung des Praxisbeirats Wirtschaftliche Jugendhilfe des DIJuF

Bei einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit nach §§ 86 ff. SGB VIII und der damit verbundenen Fallübergabe stellt sich die Frage, welche Informationen weiterzuleiten sind. In der Praxis kommt es immer wieder zur Verweigerung der Fallübernahme aufgrund fehlender Informationen. Dies führt in der Regel zu langen Bearbeitungszeiten, die die alltägliche Arbeit erschweren. Zur Erleichterung von Fallübergaben hat der Praxisbeirat Wirtschaftliche Jugendhilfe des DIJuF eine Arbeitshilfe erstellt, die die notwendigen und ggf. weiteren Angaben bei der Fallübergabe auflistet.