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Rechtsgutachten zur Einwilligung in Corona-Test im Wege der Notkompetenz aus § 42 Abs. 2 S. 4 SGB VIII

DIJuF-Rechtsgutachten – 2020

In der aktuellen Situation kommt es vor, dass Inobhutnahme (ION)-Einrichtungen die Neuaufnahme von Kindern und Jugendlichen vom Vorliegen eines negativen Coronatests abhängig machen. Das Abwarten des Testergebnisses ist aber mit der ION als Eilmaßnahme nicht kompatibel.

In der aktuellen Situation kommt es vor, dass Inobhutnahme (ION)-Einrichtungen die Neuaufnahme von Kindern und Jugendlichen vom Vorliegen eines negativen Coronatests abhängig machen. Das Abwarten des Testergebnisses ist aber mit der ION als Eilmaßnahme nicht kompatibel. Zudem stellt sich die Frage, auf wessen Einwilligung es für die Durchführung des Tests ankommt. Das DIJuF hat sich deshalb auf Anfrage eines unserer Mitgliedsjugendämter ausführlich mit der Problematik der Unterbringung im Rahmen von ION angesichts der Corona-Pandemie befasst und hierzu Rechtsgutachten erstellt.