Publikationen

Zurück

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Stellungnahme – 2020

Das DIJuF begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und konzentriert sich in der Stellungnahme auf die für die Amtsvormundschaften besonders relevanten geplanten Änderungen der §§ 1773–1806 BGB sowie §§ 53–58, 87c SGB VIII

Besonders befürwortet das DIJuF die mit den Reformvorschlägen verfolgten Ansätze zur Stärkung der Subjektstellung von Kindern in Vormundschaften, zur Stärkung der Kooperation der für das Kind Verantwortlichen sowie zur Etablierung eines ausgewogenen Gesamtsystems der verschiedenen Vormundschaftstypen. Daneben geht das DIJuF in seiner Stellungnahme kritisch auf die Aspekte der Suche nach ehrenamtlichen Vormund*innen, die Kontinuität in der Amtsvormundschaft oder die gemeinsame Sorge von Vormund*in und Pflegeperson ein.