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ZurückDer BGH hält das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen für verfassungswidrig, soweit es die generelle Unwirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen von Unter-16-Jährigen ohne Prüfung des Einzelfalls vorsieht, und hat diese Frage dem BVerfG vorgelegt. Das DIJuF hat am 31.1.2020 gegenüber dem BVerfG eine Stellungnahme abgegeben, die sich mit den praktischen Auswirkungen des Gesetzes beschäftigt.
Auch das DIJuF kommt aufgrund der Erfahrungen in der Praxis zu dem Ergebnis, dass stets die Einzelfallprüfung einer pauschalen Lösung vorzuziehen ist.