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Stellungnahme zum Masernschutzgesetz

Stellungnahme – 2021

Zum 1.3.2020 tritt das sog. Masernschutzgesetz mit dem Ziel in Kraft, einen besseren Schutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Das DIJuF hat dazu eine Stellungnahme verfasst, in der die Auswirkungen des Masernschutzgesetzes für die Kinder- und Jugendhilfe beschrieben werden, die vor allem die Bereiche der Tagesbetreuung und der stationären Unterbringungen gem. §§ 27, 34, 35a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII sowie die Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII betreffen.

Darüber hinaus beschäftigt sich die Stellungnahme mit der Frage, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist und gibt abschließend erste Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes.