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ZurückHinweise zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen
Hinweise – 2020
Das BMJV hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen vorgelegt. Das Institut begrüßt in seinen Hinweisen die Klarstellung, dass Eltern in solche Maßnahmen nur ausnahmsweise einwilligen dürfen.
Noch entschiedener als im bisherigen Entwurf vorgesehen sollte es auf die Einwilligung eines entsprechend einwilligungsfähigen Kindes oder Jugendlichen ankommen. Dringend erforderlich ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine in diesen Fragen spezialisierte Fachberatung.