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Stellungnahme zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Stellungnahme – 2019

Das BMJV hat in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses einer Stiefkindadoption durch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Beschluss vom 26.3.2019 – 1 BvR 673/17) einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Entscheidung vorgelegt.

Das BVerfG hatte den Ausschluss als mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar erklärt. Das DIJuF, das bereits in seiner Stellungnahme zum Verfahren vor dem BVerfG eine Ungleichbehandlung vertreten hat, begrüßt den vorgelegten Entwurf grundsätzlich in seiner Stellungnahme. Es hält dabei allerdings die vorgesehenen Kriterien für die Regelvermutung der erforderlichen Stabilität der Paarbeziehung für nicht sachgerecht, da diese trotz Kindeswohldienlichkeit einer Adoption im Einzelfall eine solche in der Rechtsanwendung erschweren können. Der Gesetzesentwurf greift zudem leider die in seinem Diskussionspapier, das dem Referentenentwurf vorausging, ursprünglich angedachte erweiterte Lösung, die zusätzlich auch die Ermöglichung einer gemeinschaftlichen Adoption durch zwei Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorgesehen hatte (Stellungnahme), nicht auf.