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Stellungnahme zu Stiefkindadoption in nicht-ehelichen Familien

Stellungnahme – 2019

Das BMJV hat in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses einer Stiefkindadoption durch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Beschluss vom 26.3.2019 – 1 BvR 673/17) einen Entwurf zur Umsetzung der Entscheidung vorgelegt.

Das BVerfG hatte den Ausschluss als mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar erklärt. Der Entwurf des BMJV schlägt neben der Ermöglichung der Stiefkindadoption in einer erweiterten Lösung auch die Ermöglichung einer gemeinschaftlichen Adoption durch zwei Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vor. Das DIJuF, das bereits in seiner Stellungnahme zum Verfahren vor dem BVerfG eine Ungleichbehandlung vertreten hat, begrüßt den vorgelegten Entwurf in seiner Stellungnahme.