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ZurückDie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen vorgelegt. Das DIJuF hat hierzu Hinweise verfasst: Die ausnahmslose Festlegung des Ehemündigkeitsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre ist zu begrüßen
Kritisch, und als nicht ausreichend am Wohl der Betroffenen orientiert, zu sehen ist allerdings die im Entwurf vorgesehene strikte Unwirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen mit Beteiligung von unter 16-Jährigen sowie die sehr eingeschränkte Möglichkeit, im Ausland geschlossene Ehen mit bzw. zwischen 16- bis unter 18-Jährigen nicht aufzuheben.