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ZurückDas DIJuF hat sich in den aktuellen Debatten unter der Überschrift „Kinderehen” zu Wort gemeldet. Mit seinen Hinweisen wirbt das Institut für mehr Differenzierung, um eine kindeswohlorientierte Berücksichtigung der Ängste, Gewissenskonflikte und Bedürfnisse der verheirateten Minderjährigen in jedem Einzelfall zu ermöglichen.
Interessante Aspekte zu diesem Thema finden sich auch in einer Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte.