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Hinweise zu Problemen in der Praxis mit der statischen örtlichen Zuständigkeit für die Amtsvormundschaft nach § 88a Abs. 4 SGB VIII

Hinweise – 2016

Die neue Zuständigkeitsregelung in § 88a Abs. 4 SGB VIII für Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen bereitet der Praxis große Schwierigkeiten.

Denn es fehlt eine Regelung zur Übergabe der Vormundschaft an ein anderes Jugendamt, etwa wenn ein Kind oder Jugendlicher in einer Einrichtung außerhalb des Bereichs des zuständigen Jugendamts untergebracht ist und aus Kindeswohlgründen eine Abgabe der Vormundschaft an das ortsnähere Jugendamt geboten ist. Zu dieser Thematik wurden die Hinweise verfasst.