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Hinweise zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts

Hinweise – 2015

Große Sorge macht dem Institut im Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhalts- und Unterhaltsverfahrensrechts (BR-Drucks. 358/15) die geplante Abschaffung des vereinfachten Verfahrens, wenn der*die Schuldner*in im Ausland lebt.

Wegen der deutlichen Vorteile ist das VV nach Erfahrungen des DIJuF die mit Abstand häufigste Titulierungsart, die Jugendämter in diesen Fällen wählen. Diese Möglichkeit sollte unbedingt erhalten bleiben. Die sachlichen Gründe für die Zweifel am vereinfachten Verfahren bei Auslandsbezug liegen in seiner formularmäßigen Durchführung, verbunden mit aufwendigen Übersetzungen. Diese Probleme werden jedoch mit dem geplanten Wegfall des Formularzwangs und der Vereinfachung des § 251 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FamFG entschärft. Die Hinweise weisen darauf hin und drängen auf Rücknahme der Änderung im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

BR-Drucks. 358/15