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ZurückHinweise zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen
Hinweise – 2015
Das BMJV hat einen Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts vorgelegt. Das DIJuF begrüßt die Initiative zur Qualitätsverbesserung im Bereich familiengerichtlicher Gutachten.
Einzelne Punkte des Entwurfs werden in den Hinweisen jedoch kritisch gewürdigt wie die vorgesehene obligatorische Anhörung der Beteiligten, der sanktionsorientierte Ansatz zur Beschleunigung der Gutachtenerstellung sowie die Qualifikationsanforderungen an Sachverständige in Sorge-, Umgangs- und Kinderschutzverfahren.
BMJV Referentenentwurf