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Stellungnahme in der Verfassungsrechtssache 1 BvR 673/17

Stellungnahme – 2019

Das BVerfG prüft aktuell eine Verfassungsbeschwerde (1 BvR 673/17) gegen die Versagung einer Stiefkindadoption, wenn der Stiefelternteil mit dem leiblichen Elternteil nicht verheiratet oder verpartnert ist. Das DIJuF kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass sich aus dem GG zwar keine Verpflichtung ableiten lässt, eine Adoption eines Kindes auch durch eine*n nicht verheiratete*n oder verpartnerte*n Lebenspartner*/in zuzulassen.

Das BVerfG prüft aktuell eine Verfassungsbeschwerde (1 BvR 673/17) gegen die Versagung einer Stiefkindadoption, wenn der Stiefelternteil mit dem leiblichen Elternteil nicht verheiratet oder verpartnert ist. Das DIJuF kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass sich aus dem GG zwar keine Verpflichtung ableiten lässt, eine Adoption eines Kindes auch durch eine*n nicht verheiratete*n oder verpartnerte*n Lebenspartner*/in zuzulassen. Allerdings sieht das Institut in der Versagung einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG und hebt hervor, dass sich die Entscheidung für oder gegen eine Adoption allein nach der Kindeswohldienlichkeit im Einzelfall zu richten hat.