Newsletter 1/2022
DIJuF-Intern
Claudia Jacoby und Katharina Lohse sind eingetragene Vorständinnen des DIJuF

Seit dem 10.12.2021 sind Katharina Lohse (Fachliche Leitung) und Claudia Jacoby (Geschäftsführung) eingetragene Vorständinnen des DIJuF. Hiermit ist nun der letzte Schritt in der Umsetzung der neuen Satzung getan. Die neue Satzung, die im Kern die Abkehr vom ehrenamtlichen Vorstand vorsieht, war auf der letzten Mitgliederversammlung im November 2020 von den Mitgliedern beschlossen worden; ihre Eintragung erfolgte im Juli 2021. In seiner konstituierenden Sitzung im Oktober 2021 hat der Institutsrat (ehemals erweiterter Vorstand) die beiden Institutsleiterinnen zum Vorstand gewählt

„JAdigital“ – Projekt zur Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe

Der Startschuss für das dreijährige Projekt „JAdigital“ ist gegeben! Finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH), die Stiftung Universität Hildesheim, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) und das DIJuF in den nächsten drei Jahren zu digitalen Formaten in der Kinder- und Jugendhilfe forschen. Das DIJuF ist vor allem mit seiner Rechtsexpertise an dem Projekt beteiligt: Geprüft werden sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Formate in der Kinder- und Jugendhilfe, die Bedeutung von Kinderrechten bei digitaler Leistungserbringung, die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf die Jugendhilfeplanung sowie die sozialdatenschutzrechtlichen Anforderungen. Anschließend sollen die erarbeiteten rechtlichen Grundlagen für die Jugendämter auf verschiedenen Wegen, etwa durch Fortbildungen oder Web-Veröffentlichungen, nutzbar gemacht werden.

Übersicht zu den Umsetzungsaufgaben durch das KJSG

Das DIJuF hat eine Übersicht zu den Umsetzungsaufgaben, die sich für die Jugendämter durch das KJSG ergeben, erstellt. Die Übersicht trägt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – zusammen, was im DIJuF bislang im Rahmen der Fachgruppen zur Begleitung der Umsetzung des KJSG an Umsetzungsaufgaben identifiziert wurde. Sie soll als Grundlage für die Entwicklung einer internen Roadmap dienen.

Das Buch zur Reform: „Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG“ ist erschienen

Das neue Handbuch, herausgegeben von Dr. Thomas Meysen, Katharina Lohse, Lydia Schönecker und Angela Smessaert, enthält alles, was zum Verständnis der Neuregelungen durch das KJSG notwendig ist. Verständlich geschrieben und auf einen Blick werden die Änderungen vorgestellt und in ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert

Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Anne Spiegel hat am 9.12.2021 die Amtsgeschäfte als neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernommen.

Die neue Bundesregierung hat sich für Kinder und Jugendliche, für ältere Menschen und Familien, für Demokratie und Engagement, für Gleichstellung und Vielfalt viel vorgenommen. Zu den zentralen Vorhaben gehören ua:

• Kindergrundsicherung: Die neue Bundesregierung will mehr Kinder aus der Armut holen. Die neue Kindergrundsicherung wird bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und vor allem diejenigen unterstützen, die am meisten Unterstützung brauchen. Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung werden von Armut betroffene Kinder mit einem Sofortzuschlag abgesichert.

• Kinderrechte im GG: Kinder haben eigene Rechte, die die neue Bundesregierung im GG verankern will.

• Inklusive Jugendhilfe: Die Bundesregierung will in einem Beteiligungsprozess mit Ländern, Kommunen und Verbänden notwendige Anpassungen zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII erarbeiten, diese gesetzlich regeln und fortlaufend evaluieren.

• Schutz vor Gewalt an Frauen: Die neue Bundesregierung wird das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Das Hilfesystem wird bedarfsgerecht ausgebaut. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung.

Meldung vom 9.12.2021
Stellungnahme zur Europäischen Garantie für Kinder und zur Erstellung des deutschen Aktionsplans

In der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie haben sich die Mitgliedstaaten gemeinsam verpflichtet, Kindern und Jugendlichen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, effektiven Zugang ua zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten und zu angemessenem Wohnraum zu gewährleisten. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) begrüßt die Initiative der EU, die nun einer engagierten Umsetzung in den Mitgliedstaaten bedarf. Er bringt mit der Stellungnahme seine Positionen und Forderungen für die Erstellung des deutschen Aktionsplans ein

Stellungnahme vom 1.12.2021
Stellungnahme zur Europäischen Garantie für Kinder und zur Erstellung des deutschen Aktionsplans

In der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie haben sich die Mitgliedstaaten gemeinsam verpflichtet, Kindern und Jugendlichen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, effektiven Zugang ua zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten und zu angemessenem Wohnraum zu gewährleisten. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) begrüßt die Initiative der EU, die nun einer engagierten Umsetzung in den Mitgliedstaaten bedarf. Er bringt mit der Stellungnahme seine Positionen und Forderungen für die Erstellung des deutschen Aktionsplans ein.

Stellungnahme vom 1.12.2021
Kinderschutz in der Pandemie – eine datenbasierte Zwischenbilanz

Nachdem bereits in KomDat 2 + 3/2020 erste Ergebnisse einer nichtamtlichen Zusatzerhebung zu den Gefährdungseinschätzungen Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter vorgestellt wurden, liegen inzwischen auch amtliche Daten für das Jahr 2020 vor. Diese ermöglichen nicht nur eine genauere Quantifizierung der „8a-Verfahren“, sondern dokumentieren auch die Entwicklung der Inobhutnahmen sowie der polizeilichen Ermittlungsverfahren. Die meisten Eckdaten der § 8a-Statistik sind auch in „Coronazeiten“ weitgehend stabil geblieben. Die Befunde deuten darauf hin, dass Kommunikations- und Kooperationsstrukturen sowie Arbeitsabläufe des Kinderschutzes insgesamt aufrechterhalten wurden. Dass trotz des Rückgangs der Meldungen über einzelne Meldewege (insb. Schulen) die Gesamtzahl an durchgeführten Gefährdungseinschätzungen in etwa dem Erwartungswert entspricht, könnte dadurch zu erklären sein, dass die im Zuge der Schließungen von Schulen nicht entdeckten Fälle stattdessen über Personen aus dem privaten Umfeld der Betroffenen, zT mittelbar über die Polizei, bei den Jugendämtern eingingen.

Beitrag in KomDat 2/2021
JAmt
Heft 1/2022

Das JAmt Heft 1 ist erschienen.

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