Das JAmt Heft 2 ist erschienen.
In dem Beitrag „Die Kooperation von Vormundin/Pflegerin und Pflegeperson nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ von Prof. Dr. Birgit Hoffmann werden Einzelheiten der am 1.1.2023 in Kraft tretenden Neuregelungen und mögliche Folgen für die Praxis beleuchtet.
Mit dem im Jahr 2021 in Kraft getretenen § 1631e BGB hat der Gesetzgeber einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Belange von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung unternommen. Prof. Dr. Dr. Erik Hahn sieht in den Details der grundsätzlich begrüßenswerten Regelung Nachbesserungsbedarf, womit sich der Aufsatz „Angleichende Behandlungen von Kindern mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ nach Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission. Kein Fall (mehr) für das Jugendamt?“ beschäftigt.
Die Ergebnisse eines Forschungsprojekts zu „Angeboten, Anforderungen und Bedarfen in der Versorgung junger Menschen in herausfordernden Situationen“ werden in dem Beitrag „Wenn es herausfordernd wird – Jugendämter und ihre Kooperationspartner zu Verständnis und Umgang mit ‚Systemsprengern‘“ von Dr. Benjamin Froncek/Johanna Wigger/Prof. Dr. Christian Schrapper vorgestellt. Befragt wurden Jugendämter, Jugendhilfeeinrichtungen sowie Kinder und Jugendpsychiatrien in Nordrhein-Westfalen. In sieben Thesen werden zentrale Befunde des Forschungsprojekts sowie Anregungen für den weiteren Diskurs zu einem anhaltend brisanten Themenfeld aufgezeigt.