Der 24. Deutsche Familiengerichtstag e. V. hat vom 22. bis 23.9.2023 in Bonn stattgefunden. An der Veranstaltung teilgenommen haben vom DIJuF Katharina Lohse, Fachliche Leiterin, Petra Birnstengel, Annalena Würz und Kateryna Lamonova. Neben einer Vielzahl an Arbeitskreisen (AK) und Vorträgen wurde in einer Sonderveranstaltung über das Eckpunktepapier zur Unterhaltsrechtsreform diskutiert.
Petra Birnstengel hat sich im AK „Der Unterhaltsbedarf des Kindes – Regelbedarf, Zusatzbedarf und Auswirkungen auf andere Unterhaltsansprüche“ eingebracht, der von RiOLG Frankfurt a. M. Dr. Renata von Pückler, Kommentatorin im „Grüneberg“ der §§ 1601–1615n BGB, geleitet wurde. Der AK hat sich ua mehrheitlich dafür ausgesprochen, nicht mehr zwischen Mehr- und Sonderbedarf zu unterscheiden, sondern den Zusatzbedarf einheitlich zu regeln. Außerdem wurde ein eindeutiges Votum dafür abgegeben, dass konkrete Rechenmodelle nicht nur für den erweiterten Umgang, sondern auch für das symmetrische Wechselmodell vom Gesetzgeber entwickelt werden solle.
Annalena Würz hat an den AK „Brüssel IIb-VO – erste Erfahrungen“ von Rechtsanwältin Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, Berlin, und RiAG Hamm Martina Erb-Klünemann sowie „Möglichkeiten und Grenzen von Geboten nach § 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB“ von Prof. Dr. Ludwig Salgo teilgenommen, Kateryna Lamonova am AK „Abänderung von Unterhaltstiteln – zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit“ von Andreas Frank, DirAG Cuxhaven.