Newsletter 12/2023
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
DIJuF-Intern
Wechsel im Vorsitz der Ständigen Fachkonferenz 3 (SFK 3)

Am 29.11.2023 hat die SFK 3 in Heidelberg getagt. Mit besonderem Dank wurde Gretel Diehl, VorsRiOLG iR Frankfurt a. M., nach über 20 Jahren vom Vorsitz verabschiedet. Im Januar-Heft 2024 werden wir ihr Wirken nochmals ausführlich würdigen.

Als neue Vorsitzende wurden Nicole Siebert, Richterin am OLG München (zzt. noch abgeordnet beim BMJ), und Rolf Sievertsen, KrJA Nordfriesland und Mitglied in der Unterhaltskommission, begrüßt, die den Vorsitz als Doppelspitze gemeinsam übernehmen.

Künftig wird auch das Abstammungsrecht in der Fachkonferenz beheimatet sein; die SFK 3 wurde daher umbenannt in „Unterhalts-, Unterhaltsvorschuss- und Abstammungsrecht“.

4. Forum Kinder- und Jugendhilferecht vom 2. bis 3.11.2023 in Berlin

Unter dem Titel „Teilhabe für alle – Auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Kinder- und Jugendhilfe“ fand das 4. Forum Kinder- und Jugendhilferecht vom 2. bis 3.11.2023 in Berlin statt. Das Forum setzt sich jeweils mit einem ausgewählten Thema des Kinder- und Jugendhilferechts auseinander und lädt zu einem offenen Diskurs durch Fachbeiträge und Diskussionen ein, in dessen Mittelpunkt Anfang November 2023 die Entwicklung hin zu einer diskriminierungsfreien Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen, Eltern und Familien stand. Die Fachliche Leiterin des DIJuF, Katharina Lohse, beleuchtete in ihrem Vortrag, welchen Beitrag das Recht für diesen Weg leisten kann.

Difu-Fachgespräch: Verständlich. Nachvollziehbar. Wahrnehmbar. Umsetzung des Beratungsanspruchs im KJSG

Am 27./28.11.2023 fand online im Rahmen des Dialogforums „Bund trifft kommunale Praxis“ des Deutschen Instituts für Urbanistik gGmbH (difu) in Berlin ein Fachgespräch zur Umsetzung der Beratungsansprüche im SGB VIII statt. Für das DIJuF hat Sarah Ehlers an der Veranstaltung teilgenommen und einen Vortrag mit dem Titel „Was ist alles ‚Beratung‘ im KJSG? Was hat sich verändert?“ gehalten. Neben einer Übersicht über die verschiedenen Beratungsansprüche im SGB VIII erfolgte darin eine Einordnung der seit Inkrafttreten des KJSG formulierten Anforderung einer verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Beratung, Aufklärung und Beteiligung aus rechtlicher Perspektive. Im anschließenden Austausch wurde besonders über den Umgang mit Verstößen gegen die Anforderung der Adressatengerechtigkeit sowie über die Abgrenzung zwischen verschiedenen Beratungsansprüchen – etwa zwischen § 10a SGB VIII (Eingangsberatung) und § 10b SGB VIII (Verfahrenslotsen) – diskutiert.

19. Göttinger Workshop zum Familienrecht am 10.11.2023 in Göttingen

Der 19. Göttinger Workshop zum Familienrecht setzte sich unter dem Titel „Verantwortung und Gemeinschaft in modernen Gesellschaften“ mit der Frage auseinander, wie Verantwortung und Gemeinschaft jenseits von Ehe und „klassischer“ Kleinfamilie etwa in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Stief- und Queer-Familien oder Altersgemeinschaften und sonstigen Wahlverwandtschaften gelebt werden und rechtlich zu erfassen sind. Aus dem DIJuF hat Katharina Lohse, Fachliche Leitung, teilgenommen.

4. Jahrestagung Kinderschutz am 13.11.2023 in Gelsenkirchen

Unter dem Motto „Schutz durch Kooperation – Mehr Schutz durch mehr Kooperation?!“ widmete sich die 4. Jahrestagung Kinderschutz der LWL-/LVR-Landesjugendämter der Kooperation als zentralem Thema in der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Insbesondere soll vernetztes, professionsübergreifendes Handeln in den konkreten Fällen den Schutz und die Hilfe für das Kind und seine Familie verbessern. Diese Idee findet sich zentral in Vorgaben zur Verbesserung der Kooperation von Jugendamt und anderen Personen sowie Institutionen im in 2021 eingeführten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wieder. Katharina Lohse vom DIJuF setzte sich in ihrem Tagungsvortrag mit den zentralen Umsetzungsaufgaben für die Jugendämter, die sich aus dem KJSG ergeben, auseinander und benannte hierbei Ziele der einzelnen Regelungen und Empfehlungen zur Umsetzung.

5. Sitzung des Projektbeirats „Wegweiser Verfahrenslots:innen“

Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) und der Evangelische Erziehungsverband e. V. (EREV) entwickeln im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Curriculum zur Qualifizierung von Verfahrenslots:innen („Werkzeugkoffer II“). Dabei werden sie von einem Projektbeirat unterstützt, in dem das DIJuF durch die Fachliche Leiterin Katharina Lohse vertreten ist. Am 23.11.2023 fand die 5. und letzte Beiratssitzung statt, an der für das DIJuF Sarah Ehlers teilgenommen hat. Es wurde der aktuelle Stand des Curriculum-Entwurfs vorgestellt, der bis zum Ende der Projektlaufzeit (31.12.2023) dem BMFSFJ übergeben werden soll.

Tagung der Kommission für Rechtsfragen der Bundeskonferenz für Erziehungsfragen (bke) am 23.11.2023

Am 23.11. tagte die Kommission für Rechtsfragen der bke, bei der Hannah Binder für das DIJuF teilnahm. Begrüßt wurde der neue Geschäftsführer der bke, Martin Hain, der die Geschäftsführung von Silke Naudiet im Sommer übernahm. Diskutiert wurde ua der Umsetzungsstand im Hinblick auf die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituation sowie die Auswirkungen aktueller Gesetzesvorhaben auf die Erziehungsberatung.

Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Neuer Vorstand der BAG Landesjugendämter

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat bei ihrer 135. Arbeitstagung am 16.11.2023 in Lüneburg einen neuen Vorstand gewählt. In dem Gremium sind die Leitungen aller Landesjugendämter in Deutschland vertreten.

Birgit Westers, Jugend- und Schuldezernentin des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL), wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig als Vorsitzende gewählt. Den stellvertretenden Vorsitz übernehmen Silke Niepel (Niedersachsen), Enrico Birkner (Sachsen) und Gerald Häcker (Baden-Württemberg). Die Geschäftsstelle der BAG Landesjugendämter wechselt nach Münster.

Website der BAG Landesjugendämter
AGJ: Inklusion gestalten! Anregungen und Bewertungen von Gestaltungsoptionen – Teil II

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V. (AGJ) hat zum Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ des Bundes nun ihre zweite zusammenführende Stellungnahme verabschiedet. Eingebracht werden Anregungen zur Regelung des inklusiven (Hilfe-/Leistungs-)Planungsverfahrens: Die Errungenschaften des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) zur Hilfe für junge Volljährige seien zu bewahren und dessen Grundprinzipien auf alle jungen Menschen mit egal welchen Beeinträchtigungen auszudehnen. Neben Leitgedanken zur Kostenheranziehung zeigt die AGJ Potenziale zur Verwaltungsentlastung auf und spricht Bedenken zur Kostenneutralität an.

AGJ: Teil II der Stellungnahme „Inklusion gestalten!“
AGJ Teil I der Stellungnahme „Inklusion gestalten!“
Positionspapier der BAGüS zum Abschluss des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) hat sich an dem Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ zur Vorbereitung der gesetzlichen Anpassungen zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im Rahmen der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ und der eingesetzten Unterarbeitsgruppe engagiert. Zum Abschluss des Prozesses hat die BAGüS nun ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – für den weiteren Gesetzgebungsprozess auf Positionen hinweist, die nicht diskutiert wurden, und strittige Fragen zusammenfasst.

Positionspapier BAGüS
BVkE/EREV-Abschlussveranstaltung Projekt „Wegweiser Verfahrenslots*innen – Werkzeugkasten II am 13.12.2023 von 10.00 bis 16.00 Uhr

Den Verfahrenslots:innen kommt eine anspruchsvolle „Doppelfunktion“ zu: Orientierung, Begleitung und Unterstützung der jungen Menschen und ihrer Familien im komplexen Sozialleistungssystem sowie Beratung im Jugendamt bezüglich der umfangreichen Prozesse, die bei der Zusammenführung von Zuständigkeiten anstehen. 2022 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) und den Evangelischen Erziehungsverband e. V. (EREV) damit beauftragt, eine Empfehlung zu einem qualifizierenden Curriculum der Verfahrenslots:innen zu entwickeln. Neben dem Curriculum stehen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sowie gelingender Praxis aus unterschiedlichen Bundesländern im Mittelpunkt der Online-Veranstaltung.

Anmeldung Veranstaltung
Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen! Hinweise des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e. V. an die Gesetzgebung

Anknüpfend an das Bundestagsfachgespräch vom 17.4.2023 unter dem Titel „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“, an dem Mitglieder des Familien- und Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags teilgenommen haben, hat das Bundesforum nun Hinweise zum Reformbedarf des SGB VIII veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der am 1.1.2023 in Kraft getretenen Vormundschaftsrechtsreform zielen die Hinweise auf Probleme ab, welche die Reform bislang offengelassen hat.

Es geht dabei vor allem um das SGB VIII, das mit dem Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe reformiert werden soll. Dabei sollten zugleich bestehende Probleme berücksichtigt werden: Das Bundesforum setzt sich dafür ein, dass die gesetzliche Maximalfallzahl für Vormundschaften auf 30 gesenkt wird; junge Menschen und Vormund:innen sollten bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Kinderrechte erhalten und es sollte in § 87c SGB VIII berücksichtigt werden, dass personelle Kontinuität in der Amtsvormundschaft auch bei Aufenthaltswechseln des Kindes im Einzelfall sehr wichtig sein kann. Außerdem setzt sich das Bundesforum für verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für die Vereins- und berufliche Vormundschaft ein.

Hinweise des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e. V. an die Gesetzgebung
Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen – Empfehlung für Jugendämter

Im Jahr 2022 zählte die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 240.547 Betroffene von häuslicher Gewalt. Seit 2022 erfasst die Statistik auch Delikte innerfamiliärer Gewalt, bspw. Gewalt gegen Kinder, Geschwister und Elternteile. Sie stellen 34,4 % aller insgesamt verzeichneten Fälle häuslicher Gewalt, wovon 35,5 % Kinder und Jugendliche sind, dar.

Vor diesem Hintergrund haben die beiden Landesjugendämter Nordrhein-Westfalens ebenfalls im Jahr 2022 die Empfehlung „Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen“ herausgegeben. Darin machen sie deutlich, dass „Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen – wenn auch nicht ausschließlich – eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist. […] Hilfen für Kinder können nur gelingen, wenn sie nicht um die Sicherheit und Gesundheit eines Elternteils bangen müssen und wenn sie erleben, dass Gewalt nicht tabuisiert wird, sondern die Verantwortungsübernahme dafür eingefordert wird“.

In der Empfehlung finden Jugendamtsvertreter:innen Argumentationshilfen für den Gewaltschutzauftrag mit Blick auf von Partnerschaftsgewalt und häuslicher Gewalt betroffene Frauen, Anforderungen an schnittstellen- und rechtskreisübergreifende Kooperation sowie Daten, fachliche Grundlagen und Hinweise zu Umgangsregelungen bei häuslicher Gewalt.

Empfehlung für Jugendämter
Wie kann die Beteiligung von Betroffenen in Aufarbeitungsprozessen gelingen? Auftaktsitzung mit Betroffenen, Institutionen und unabhängigen Expert:innen am 3.11.2023 in Berlin

Am 3.11.2023 startete der Dialogprozess zu Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung. Initiiert wurde der Dialogprozess durch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, den Betroffenenrat bei der UBSKM und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Betroffene, Vertreter:innen von Institutionen sowie unabhängige Expert:innen, die bereits Aufarbeitungsprozesse begleitet haben, werden bis Mitte 2025 gemeinsam Standards und notwendige Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Betroffenen an institutionellen Aufarbeitungsprozessen diskutieren und erarbeiten. Auf der Grundlage dieses Prozesses sollen konkrete Ansätze entwickelt werden, die Institutionen künftig als Richtschnur und Verpflichtung dienen, wenn sie Aufarbeitungsprozesse initiieren oder an solchen Prozessen beteiligt werden. Die Ergebnisse des Dialogprozesses werden Mitte 2025 vorgestellt und veröffentlicht.

Informationen zur Auswahl der Teilnehmenden am Dialogprozess
Vertreter:innen der Kinder- und Jugendhilfe treten aus „Bündnis für die junge Generation“ aus

Am 9.11.2023 haben die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V. (AGJ), die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. (BAG OKJA), die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ), der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), die Deutsche Sportjugend (dsj) und die Gemeinsame Initiative der Träger Politischer Jugendbildung im bap (GEMINI) Bundesjugendministerin Lisa Paus in einem gemeinsamen Brief informiert, dass ihre Vertreter:innen aus dem „Bündnis für die junge Generation“ der Bundesjugendministerin austreten.

Paus hatte das Bündnis im Dezember 2022 gegründet, um die Anliegen der jungen Generation stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Mit dem Beitritt war die Hoffnung verbunden, Kinder- und Jugendpolitik zu stärken und zu gestalten. Doch das Bündnis sei dem Ziel, jungen Menschen Gehör zu verschaffen, nicht nähergekommen. Hingegen soll die Unterstützung für junge Menschen gemäß der aktuellen Haushaltsplanung der Bundesregierung für das Jahr 2024 gekürzt werden.

AGJ Pressemitteilung Nr. 159 vom 10.11.2023
„Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ Zweite Phase der Kampagne gegen Kindesmissbrauch gestartet

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die UBSKM Kerstin Claus haben am 13.11.2023 in Berlin die zweite Phase der Kampagne für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt mit dem Titel „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ vorgestellt. Ziel dieser sei es, Erwachsene zu sensibilisieren und daran zu appellieren, Verantwortung zu übernehmen: hinzusehen, Kindern zuzuhören und nachzufragen, wenn sie eine Vermutung oder ein komisches Bauchgefühl haben.

„Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ ist als mehrjährige Kampagne konzipiert. Neben der Verbreitung der Kampagnenbotschaften ua über TV-Spots, Plakate, Social Media-Angebote und einer Vielzahl von Informationsmaterialien liegt der Schwerpunkt in 2023/24 auf „Good Practice“-Projekten vor Ort und stärkt lokale Netzwerke und kommunale Initiativen.

BMFSFJ/UBSKM Pressemitteilung vom 13.11.2023
Kampagne und weitere Informationen
Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 08 00/2 25 55 30 (kostenfrei und anonym)
Empfehlungen „Kindgerechte Umgangsregelungen für Säuglinge und Kleinkinder bei strittigen Trennungen der Eltern“

Wenn Eltern sich trennen, ist das hochemotional. Für Säuglinge und Kleinkinder kann dies bedrohlich werden. Ständiger Stress wirkt sich auf die gesamte kindliche Entwicklung aus und hat seelische und körperliche Folgen. Damit Säuglinge und Kinder trotzdem gesund aufwachsen können, braucht es an ihre Bedürfnisse und Bedarfe angepasste Umgangsregelungen. Diese müssen sich an dem individuellen Entwicklungsalter des Kindes und den bisherigen Bindungsbeziehungen orientieren. Das stellt hohe Anforderungen an die Eltern und braucht manchmal professionelle Unterstützung.

In einer Arbeitsgruppe haben Kolleg:innen der regionalen Kinderschutz-Zentren und Expert:innen dazu einen zehnseitigen Flyer mit Empfehlungen sowie „Vertiefende Ergänzungen“ erarbeitet. Sie sollen juristischen und pädagogischen Fachkräften und auch Eltern Informationen und Orientierung geben.

Flyer „Empfehlungen"
Flyer „Vertiefende Ergänzungen"
Mindestunterhaltsverordnung ab 1.1.2024 und neue UV-Beträge

Die ab 1.1.2024 geltende Mindestunterhaltsverordnung ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie enthält lediglich die Beträge für 2024. Es ist mit einer baldigen Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2024 zu rechnen.

Zwangsvollstreckungsformulare noch bis 31.8.2024 zu nutzen

Der Bundesrat hat der neuen Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVformularVO) am 24.11.2023 zugestimmt (BGBl. 2023 I, Nr. 320). Damit ist die Übergangsregelung, nach der die Nutzung der bisherigen Zwangsvollstreckungsformulare bis einschließlich 30.11.2023 erlaubt war, nun bis einschließlich 31.8.2024 verlängert. Die neueren Formulare sind zwar schon beim Bundesministerium der Justiz abrufbar, werden aber noch aufgrund von Vorschlägen aus der Praxis verbessert.

Bundesministerium der Justiz
Jahresbericht 2022 der Abschiebungsbeobachtung NRW, Stellungnahme tdh zum RefE eines Rückführungsverbesserungsgesetzes sowie RegE BMI

„Einheitliche Standards und die Beachtung von Kindeswohl“ fordert die Abschiebungsbeobachtung NRW im Zuge der Veröffentlichung des Jahresberichts 2022.

Abschiebungsbeobachter:innen sind an Flughäfen vor Ort und beobachten Abschiebungen in Bezug auf die Einhaltung humanitärer Rechte. Über die Begleitumstände der Abschiebungen gibt der Bericht der unabhängigen Abschiebungsbeobachtung Auskunft – im Zeitraum 2022 insbesondere zum Schwerpunktthema „Fragen des Kindeswohls in Abschiebungssituationen“ mit dem Fazit, dass der Schutz des Kindeswohls nicht vollumfänglich berücksichtigt und somit potenziell Kinderrechte verletzt worden seien, sodass Gegenmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Hier hat die Abschiebungsbeobachtung ua auf den Einbezug einer neutralen Person (zB des Jugendamts) während der Abschiebung hingewiesen.

Kommentiert wird dieser Jahresbericht ua von Vertreter:innen des Forums Flughäfen in Nordrhein-Westfalen (FFiNW), die im Zusammenhang mit der (Nicht-)Einhaltung des Kindeswohls die Aufnahme des Kindeswohls ins GG, wie es im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart ist, fordern. Ebenfalls sei es dringend notwendig, ein Monitoringsystem entsprechend der EU-Rückführungsrichtlinie auch in Deutschland zu implementieren.

Nicht in die richtige Richtung ginge der Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführungen (Rückführungsverbesserungsgesetz) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), kritisieren terre des hommes e. V. (tdh) ua in ihrer Stellungnahme vom 13.10.2023. Mittlerweile ist der Regierungsentwurf des BMI im Gesetzgebungsverfahren verabschiedet.

Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) Pressemitteilung vom 26.10.2023
Jahresbericht 2022 der unabhängigen Abschiebungsbeobachtung NRW
terre des hommes Stellungnahme
BMI Gesetzentwurf
Stellungnahme „Es ist 5 nach 12: Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen“

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder und Jugendlichen und sind zwingend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen. Während gerade sie als vulnerable Gruppe auf den umfangreichen Leistungskatalog des SGB VIII angewiesen sind, sind derzeit akute Einschränkungen ihrer Rechte zu beobachten. Das Kindeswohl ist für sie nicht mehr gewährleistet. In der zum Download verfügbaren Stellungnahme werden die unterschiedlichen Rechtsverletzungen in Kürze dargestellt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung, die Bundesländer und die Kommunen dazu auf, dafür zu sorgen, dass diese und weitere Rechtsverletzungen geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Zukunft unterbunden werden.

Stellungnahme „Es ist 5 nach 12“ vom 21.11.2023
Mutmacher-Kalender 2024 erschienen

Der Mutmacher-Kalender 2024, hrsg. von Klückskinder gemeinnützige UG, feiert in diesem Jahr sein 10. Jubiläum. Zwölf bewegende und liebevoll illustrierte Geschichten geben einen vielfältigen Einblick in die Erfahrungen und Lebenswege von Careleaver:innen und Menschen mit Jugendhilfe-Erfahrung wieder, die aus verschiedensten Gründen nicht in ihrer sog. „Herkunftsfamilie“ aufwachsen konnten. Diese Erzählungen sollen junge Menschen, die in ähnlichen Situationen und in stationären Hilfen zur Erziehung leben, „MUT machen“ und aufzeigen, „wie vielfältig die Lebenswege nach der Jugendhilfe sein können“.

Neben den Mutmacher-Geschichten bietet der Kalender auch einen separaten Fragebogen zur eigenen Reflexion, auf der Rückseite des Kalenders Postkarten zum Heraustrennen und Versenden.

Mutmacher-Kalender 2024 Bestellung
JAmt Heft
JAmt Heft 12 ist in der Produktion und erscheint in den nächsten Tagen mit folgenden Aufsätzen:

"Kostenübernahmepflicht des Jugendamts für stationäre Erziehungshilfen bei rechtswidrig befristeter Hilfeplanung", Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V. (JAmt 2023, 554)

"Nur die Besten, oder? Wer ist geeignet, eine Vormundschaft zu übernehmen?", Ingo Socha (JAmt 2023, 559)

"Die Bedeutung der „örtlichen Verhältnisse“ bei der Festlegung von Pflegegeld – Teil II", Gila Schindler (JAmt 2023, 562)

"Bayerisches Modellprojekt „Verfahrenslotsen“ in der Kinder- und Jugendhilfe", Jessica Leimbeck, Marie Fingerhut (JAmt 2023, 565)

Arbeitshilfe „Tipps zur Erzielung des Mindestunterhalts“, Praxisbeirat Beistandschaft (JAmt 2023, 573)

Inhaltsverzeichnis JAmt Heft 12/2023