EuGH: Anspruch auf Kindergeld für Eltern aus EU-Mitgliedstaaten auch ohne Einkünfte in den ersten drei Monaten

Der EuGH hat mit Urteil vom 1.8.2022 – C 411/20 entschieden, dass die deutsche Regelung, welche Eltern aus EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich von einem Anspruch auf Kindergeld während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland ausschließt (§ 62 Abs. 1a S. 1 und 2 EStG), gegen Unionsrecht verstößt. Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch unmittelbar nach Einreise ist jedoch, dass der Lebensmittelpunkt/Wohnsitz nach Deutschland verlagert worden ist und nicht nur ein vorübergehender Aufenthalt vorliegt.